Justitia der Anwaltskanzlei Hunzinger in Reutlingen

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Strafrecht

Die effiziente und erfolgreiche anwaltliche Beratung und Vertretung in Strafsachen erfordert neben einer hohen Erfahrung und Fachkenntnisse auch ein hohes Maß an Sozialkompetenz.

Gerade bei erstmaliger Konfrontation mit einem Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder gar einer Anklage erwartet der Mandant neben der fachlichen Bearbeitung des Mandant zu Recht auch ein klare und verständliche Kommunikation im Mandatsverhältnis.

Wir sehen die anwaltliche Betreuung daher nicht nur auf effizientes und nachhaltiges Wirken gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten  beschränkt, sondern sehen uns auch in der Pflicht, durch lückenlose Information und verständliche Kommunikation mit unseren Mandanten diese ganzheitlich in die zu erarbeitende Verteidigungsstrategie einzubinden.

Dies erfordert in der anwaltlichen Betreuung ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Empathie, ohne die für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässliche anwaltliche Distanz zu verlieren. Die schnelle Erarbeitung eines hohen Vertrauensgrades im Verhältnis des Mandanten zu seinem Anwalt gehört daher zu den ersten Pflichten eines Strafverteidigers, um die Rechte und Interessen des Angeklagten im weiteren Verlauf bestmöglich wahren zu können.

Besondere Bedeutung erlangt dies bei der Verteidigung in Jugendstrafsachen. Gerade die Verteidigung Jugendlicher erfordert neben einem vertrauensvollen und persönlichen Kontakt zu den Jugendlichen auch die Einbindung und Miteinbeziehung der betroffenen Erziehungsberechtigten. Durch flankierende Kommunikation mit in Jugendstrafsachen beteiligten Institutionen kann so oftmals eine Verteidigungsstrategie erarbeitet und umgesetzt werden, die den Rechten, Interessen und der weiteren Entwicklung des Jugendlichen am besten gerecht wird.