Familienrecht
Das Gebiet des Familienrechts umfasst eine Vielzahl rechtlicher Problemfelder im Zusammenhang mit der Trennung, aber auch schon oftmals bei Eingehung einer Ehe genauso wie Kindschaftssachen.
Das Tätigwerden auf dem Gebiet des Familienrechts erfordert aufgrund unserer langjährigen Erfahrung insbesondere in der erfolgreichen anwaltlichen Betreuung ein hohes Maß an Fachkompetenz, Engagement und Sensibilität. Auch wenn sich die jeweiligen Sachverhalte in rechtlicher Hinsicht manchmal ähneln muss jedes einzelne Mandat stets für sich betrachtet werden. Die oftmals hierbei vorkommenden emotionalen Verflechtungen und flankierenden Begleitumstände sind stets individuell zu betrachten und in der anwaltlichen Betreuung ganzheitlich einzubinden.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere zu
Ehe- und Scheidungsrecht
Hierunter fallen die Erstellung und Prüfung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, einvernehmliche und nicht einvernehmliche Ehescheidung, Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, Aufhebung der Ehe, Durchführung des Zugewinnausgleichs und Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Unterhaltsrecht
Hierunter fallen die Regelungen bzw. Abänderung bereits bestehender Unterhaltstitel bezüglich des Trennungsunterhalts und Ehegattenunterhalts nach Scheidung, des Unterhalts der unverheiratete Kindesmutter, des Unterhalts für minderjährige oder volljährige Kinder und auch bezüglich des elterlichen Unterhaltsanspruch gegenüber Kindern.
Sorgerecht gemeinsamer Kinder
Hierunter fallen die Regelung bzw Abänderung bestehender Regelungen über das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht (im Speziellen der Personen-, Vermögens- und der Gesundheitssorge), als auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Umgangsrecht
Hierunter fallen die Regelung sowohl von Umgangsrecht als auch Umgangspflicht (Vater / Mutter), von Umgangsrechten naher Verwandter (Großeltern) und von Kontaktformen (Telefon, Brief und neue Medien).
Vermögensrecht
Hierunter fallen die Regelungen der Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung, der Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums und der Hausratsteilung nach HausratsVO.
Abstammungsrecht
Hierunter fallen die Themen der Vaterschaftsanfechtung, der Klärung der Abstammung und der Adoption.