Insolvenzrecht
Das Gebiet des Insolvenzrechts umfasst neben den Regelungen der Insolvenzordnung auch eine Vielzahl anderer Gesetze und Regelungen. Eine hohe Fachkenntnis der einschlägigen Gesetze sowie der aktuellen Rechtsprechung sind daher ebenso wie ein hohes wirtschaftliches Verständnis unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche anwaltliche Beratung und Vertretung.
Insbesondere auf dem sehr speziellen Gebiet der Insolvenzanfechtung beraten und vertreten wir seit Jahren sowohl Insolvenzverwalter, als auch gewerbliche und institutionalisierte Mandanten bei der Geltendmachung als auch Abwehr etwaiger Rückgewähransprüche aus Insolvenzanfechtung. Sowohl für die Massegenerierung des Insolvenzverwalters, als auch für die wirtschaftliche Realität Gewerbetreibender und institutionalisierter Gläubiger gewinnt die fachlich kompetente und erfahrene anwaltliche Betreuung auf diesem Gebiet im Laufe der letzten Jahre, bedingt durch die tendenzielle Entwicklung der flankierenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer mehr an Bedeutung.
Des Weiteren bieten wir für unsere gewerblichen Mandanten ein umfassendes Angebot der Sanierungsberatung. Ausgehend von einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation erarbeiten wir gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit unseren disziplinübergreifenden Kooperationspartnern ein tragfähiges Sanierungskonzept durch das ein nachhaltiger und prosperierender Bestand des Unternehmens ermöglicht wird. Wo dies aufgrund der Umstände nicht mehr möglich ist beraten und begleiten wir unsere Mandanten auch im Rahmen der Insolvenzantragstellung und auch während eines möglicherweise eröffneten Insolvenzverfahrens.
Ebenso beraten und vertreten wir auch Mandanten gewerblicher und privater Natur bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte als Gläubiger in Insolvenzverfahren Dritter.
Für private Mandanten bieten wir neben der klassischen Schuldenberatung und -bereinigung auch die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungspläne an. Sollte eine erfolgreiche Schuldenbereinigung nicht möglich sein begleiten wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Einreichung eines Insolvenzantrags und vertreten deren Rechte auch regelmäßig im laufenden Insolvenzverfahren.